Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21287
VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97 (https://dejure.org/2021,21287)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17.02.2021 - B 1 S 21.97 (https://dejure.org/2021,21287)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - B 1 S 21.97 (https://dejure.org/2021,21287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3; FeV § 11 Abs. 7; Nr. 9.4; FeV Nr. 9.6.1 Anlage 4 zur
    Missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Stoffen, Begriff der missbräuchlichen Einnahme im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn, feststehende Nichteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97
    In diesem Sinne dürfte auch Ziffer 3.14.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung zu verstehen sein, die den Schluss aus der Einnahme von Betäubungsmitteln auf die fehlende Fahreignung dann ausschließen, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

    Bei dem Eignungsmangel nach Nr. 9.6 der Anlage 4 genügt eine ein- oder mehrmalige Einnahme eines Arzneimittels ebenfalls nicht; vielmehr wird eine die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Dauerbehandlung mit Medikamenten vorausgesetzt (VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261).

    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, welche Betäubungsmittel im Sinne der Anlage III zu § 1 I BtMG sind, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus Nr. 9.1 der Anlage 4 (ein- oder mehrmalige Einnahme von Betäubungsmitteln) hergeleitet werden, da insoweit die in Nr. 9.4 und Nr. 9.6 der Anlage 4 definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

  • VG Köln, 05.11.2019 - 23 L 1963/19
    Auszug aus VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97
    In diesem Sinne dürfte auch Ziffer 3.14.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung zu verstehen sein, die den Schluss aus der Einnahme von Betäubungsmitteln auf die fehlende Fahreignung dann ausschließen, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

    Vielmehr ist bei seinem Konsumverhalten am 4. Februar 2020 aufgrund eines möglicherweise beabsichtigten Suizids derzeit von einem einmaligen Vorkommnis auszugehen (vgl. VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 10).

    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, welche Betäubungsmittel im Sinne der Anlage III zu § 1 I BtMG sind, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus Nr. 9.1 der Anlage 4 (ein- oder mehrmalige Einnahme von Betäubungsmitteln) hergeleitet werden, da insoweit die in Nr. 9.4 und Nr. 9.6 der Anlage 4 definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

  • OVG Sachsen, 06.05.2009 - 3 B 1/09

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel; Verdacht auf Medikamentenmissbrauch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97
    In diesem Sinne dürfte auch Ziffer 3.14.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung zu verstehen sein, die den Schluss aus der Einnahme von Betäubungsmitteln auf die fehlende Fahreignung dann ausschließen, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, welche Betäubungsmittel im Sinne der Anlage III zu § 1 I BtMG sind, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus Nr. 9.1 der Anlage 4 (ein- oder mehrmalige Einnahme von Betäubungsmitteln) hergeleitet werden, da insoweit die in Nr. 9.4 und Nr. 9.6 der Anlage 4 definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953

    Rechtswidriger Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97
    Einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zwangsmittelandrohung in Ziffer 3 des streitgegenständlichen Bescheids würde aufgrund der bereits erfolgten Abgabe des Führerscheins das Rechtsschutzbedürfnis fehlen (BayVGH, B.v. 6.10.2017 - 11 CS 17.953 - BeckRS 2017, 128047 Rn. 10).
  • VG München, 14.12.2012 - M 6a K 12.2546

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E; Belassen der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97
    Sie darf sich daher zur Aufklärung des Sachverhalts und als Hilfestellung zur Beurteilung der Frage, ob die Fahreignung des Betroffenen möglicherweise durch Erkrankungen im Sinne der Anlage 4 zur FeV beeinträchtigt sein könnte, eines fachkundigen Gutachters bedienen (VG München, U.v. 14.12.2012 - 6a K 12.2546 - BeckRS 2013, 53152).
  • VG München, 12.05.2003 - M 6b E 03.1553
    Auszug aus VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97
    Die dann zu ergreifenden Aufklärungsmaßnahmen sind in §§ 11, 14 FeV geregelt (vgl. VG München, B.v. 12.5.2003 - M 6b E 03.1553 - BeckRS 2003, 30292).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht